FAQ

Hier beantworte ich Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen

Frequently asked questions

Wenn Sie mit Ihrer Lebenssituation oft unglücklich sind,
wenn Sie bei psychischem, oder auch bei psychosomatischem Leidensdruck nicht selbst oder mit vertrauten Personen zu einer guten Lösung finden,
wenn Sie mittels der medizinischen Therapie zu keiner ausreichenden, nachhaltigen Symptomlinderung finden können, dann kann Ihnen Psychotherapie einen passenden Ausweg erschließen.
Bei seelischen Problemen gibt es keine genauen Werte wie bei den meisten körperlichen Beschwerden, bei dessen Überschreitung wir einen Arzt aufsuchen müssen.

Deshalb lässt es sich schwer verallgemeinern, wann Sie eine Psychotherapie beginnen sollten.

Ohne Rückvergütung der Krankenkasse sollten Sie 110,00 € für eine 50 minütige Einheit einplanen.

Kassenrückvergütung ÖGK:
32,00 € (ÖGK) für Einzeltherapie a 50 Min. ergibt: 110,00 – 34,00 = 76,00 €/Einzelsitzung

BVA, SVS, VAEB:
49,00 € für Einzeltherapie a 50Min ergibt: 110,00 – 49,00 = 61,00 €/Einzelsitzung

Lehrtherapie für Propädeutikum: (Psychotherapeut*innen in Ausbildung) 
Einzel: 90,00 €/50 Min.

Die Gestalttherapie ist eine in Österreich zur Verrechnung mit den Krankenkassen anerkannte Psychotherapiemethode, und zählt zu den humanistischen Psychotherapie-Richtungen.

Als Gestalttherapeut gehe ich davon aus, dass der Mensch eine untrennbare Einheit körperlicher, seelischer und geistiger Aspekte darstellt. Dieser „menschliche Organismus“ ist mit seiner sozialen und ökologischen Umwelt verbunden und handelt und entwickelt sich aus diesem Hintergrund heraus.

Integrativ verweist darauf, dass Elemente aus anderen Therapierichtungen wie dem Psychodrama, dem systemischen Ansatz, der Verhaltenstherapie, körperorientierter Therapieverfahren …, sowie gestaltpsychologische und existenzphilosophische Grundsätze einbezogen werden.

Für Ihre Kassenrückvergütung müssen Sie sich eine Bestätigung zur Inanspruchnahme von Psychotherapie beim praktischen Arzt oder beim Psychiater besorgen, und diese der ersten Rechnung bei der Übergabe an ihre Sozialversicherung beilegen. Ich versuche die angeführten Tarife aktuell zu halten. Gerne unterstütze ich Sie bei der Rückvergütung bei Ihrer Krankenkassa.

Selbstverständlich können Sie Ihren Partner nicht zur Paartherapie zwingen, allerdings ist eine belastende Partnerschaft oftmals ein guter Grund für den Beginn einer Einzeltherapie für sie selbst.

Psychotherapie wirkt im Vergleich zu Medikamenten (wie beispielsweise Antidepressiva) langsamer und nachhaltiger, da das Anstoßen neuronale Lernvorgänge Zeit braucht. Es werden so neue Nervenzellverbindungen, neue Synapsen im Hirn gebildet. Diese hirnphysiologischen Veränderungen, …letztendlichen die Veränderungen im eigenen Leben wirken langfristig die leidvollen Symptome reduzierend (wie Ängste, Zwänge, Depressionen…) Psychotherapie reduziert so auch meiner Erfahrung gemäß die Einnahme von Medikamenten.


Der Paragraph § 15 besagt: Der Psychotherapeut sowie seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet. 

Das heißt, ich darf niemandem von unseren Zusammenkünften erzählen. Weder dass Sie kommen, noch wer Sie sind und schon gar keine Inhalte der Therapie. Alles was wir besprechen bleibt unter uns.

Ausnahmen für diese Regelung sind: Wenn ich den Eindruck gewinne, dass Sie sich selbst oder anderen an Leib und Leben gefährden wollen, muss ich das melden.
Wenn Sie eine Verrechnung mit der Krankenkasse wollen, muss ich eine Diagnose erstellen.
Die Details über die Ausnahmen kann ich Ihnen dann im Gespräch gerne näher erläutern, und vieles ist in der Datenschutzverordnung, welche Sie bei mir Unterschreiben genau erklärt.

Allgemein gesprochen ist die PsychologIn im klinischen Feld für die Testung und der daraus resultierenden Diagnose der KlientIn zuständig (z.B. Persönlichkeitstests). In der Psychotherapie stelle ich die notwendige Diagnose für die Krankenkassa.

Die PsychiaterIn ist MedizinerIn und als solcher berechtigt, verschreibungspflichtige Medikamente (Psychopharmaka) zu verordnen.

Ich als ihr Psychotherapeut gestalte nach humanistischen Grundlagen ihre Therapie.

Wünschenswert ist eine Zusammenarbeit aller drei Disziplinen. Oft suchen die KlientInnen zuerst die FachärztIn für Psychiatrie auf, da Medikamente schnelle Erleichterung der Leidenszustände bringen.

Für ein nachhaltiges Ergebnis ist eine Therapie meist unerlässlich.

Sie können unsere vereinbarte Termine bis zu 48 Stunden vorher kostenfrei absagen.

Wird ein Termin von Ihnen nicht rechtzeitig abgesagt oder nicht eingehalten, wird das Honorar von mir zur Gänze in Rechnung gestellt.

Ja. Ich arbeite ausschließlich nach terminlicher Vereinbarung und halte es für wichtig diese auch einzuhalten. (Absagefrist 48 Stunden) Zu Ihrer vereinbarten Stunde ist meine Zeit, Aufmerksamkeit und Raum nur für Sie reserviert. In Krisenfällen bemühe ich mich kurzfristig zusätzliche Stunden anzubieten sofern es möglich ist.

Für Terminvereinbarungen können Sie je nach Wohn- oder Arbeitsadresse zwischen zwei Praxistandorten wählen:

Praxis 1090 Wien, Newaldgasse 3 Tür 17
Praxis 3420 Kritzendorf, Waldzeile 2

Speziell zu Beginn der Therapie empfehle ich 1 Sitzung a 50 Minuten/ Woche.

So kann ihre Auseinandersetzung mit Ihren Gefühlen und Gedanken gut starten, und es kann sich so auch die notwendige Therapeutische Beziehung zu mir gut entwickeln.

„Mit jedem Menschen ist etwas Neues in die Welt gesetzt, was es noch nicht gegeben hat, etwas Erstes und Einziges.“

Das eigene psychische Wohlbefinden hängt stark davon ab, dass Sie die eigenen Gefühle gut spüren, und in der Folge daraus, Ihre Bedürfnisse klar formulieren.